Quellen
Deutscher Gehörlosenbund (DGB):
Auch der DGB spricht sich für den Einsatz von staatlich geprüften tauben Gebärdensprach-Dolmetschern aus, um die Qualität von Gebärdensprach-Filmen sicherzustellen. Von einem Einsatz gehörloser Laien oder Gebärdensprach-Dozenten als Übersetzer wird ausdrücklich abgeraten. 1) 2)
Bundesverwaltungsamt (BVA) / Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0):
Unsere Produktionen entsprechen allen Anforderungen der BITV 2.0 3) sowie den hohen Qualitätsstandards der Musterausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 4)
Forum der staatlich geprüften tauben Gebärdensprach-Dolmetscher:
Die erste Abschlussgruppe des entsprechenden Weiterbildungsstudiengangs der Universität Hamburg hat unmittelbar nach dem Abschluss das „Forum der staatlich geprüften tauben Gebärdensprach-Dolmetscher“ gegründet 5)
Dessen Ziel ist es, das neue Berufsbild bekannt zu machen, seine Einsatzbereiche zu erklären, aber auch Abgrenzungen zu anderen Berufsbildern zu definieren. Der erste Schritt war ein Offener Brief zu dem Thema 6)
Quellen
1) » Stellungnahme zum „Offenen Brief der staatlich geprüften tauben Gebärdensprachdolmetscher zu Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen durch nicht qualifizierte taube Dolmetscher“
2) » Position: Änderung zu den Qualitätskriterien für Gebärdensprachvideos vom 7. März 2013
3) » Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
4) » Musterausschreibung für die externe Erstellung von Inhalten in Gebärdensprache
5) » Forum der staatlich geprüften tauben Gebärdensprach-Dolmetscher
6) » Offener Brief als Gebärdensprach-Film